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Generalzolldirektion
Direktion II
Haushalt, Informationstechnik und Service-Center
Am Propsthof 78a
53121 Bonn

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Haftungsausschluss

Das auf dieser Website für die Abwicklung des zollrechtlichen Ausfuhrverfahrens in Form der Internet-Ausfuhr-Anmeldung-Plus (IAA-Plus) bereitgestellte System wurde von der Generalzolldirektion mit der gebotenen Sorgfalt und Gründlichkeit erstellt. Alle Angaben und Informationen wurden sorgfältig geprüft und werden regelmäßig aktualisiert.
Die Generalzolldirektion und ihre Bediensteten haften nicht für Schäden (z. B. unmittelbare oder mittelbare Schäden, Verluste oder Kosten, entgangenen Gewinn, Schäden aufgrund einer Betriebsunterbrechung, Schäden aufgrund des Verlustes von Programmen oder Daten in den Informationssystemen der Nutzer usw.), die durch die Nutzung der IAA-Plus oder der Webseiten verlinkter Dritter entstehen, außer die Generalzolldirektion oder ihre Bediensteten haben nachweislich vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit es sich um Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt oder soweit die Vorschriften des § 839 Bürgerlichen Gesetzbuches in Verbindung mit Artikel 34 des Grundgesetzes einschlägig sind.
Im Übrigen übernimmt die Generalzolldirektion keine Gewährleistung dafür, dass alle Angaben und Informationen zu jeder Zeit aktuell, korrekt und vollständig sind oder für die Qualität der erfassten Daten sowie für die Funktionsfähigkeit und Fehlerfreiheit der IAA-Plus oder der Webseiten verlinkter Dritter.
Für Schäden, die dem Nutzer durch Fehlbedienung der IAA-Plus entstehen, haftet die Generalzolldirektion nicht.
Die Generalzolldirektion haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (z.B. Angriffe von Hackern) den Nutzern oder Dritten entstehen.
Die Generalzolldirektion übernimmt keine Haftung für mögliche Schäden, die daraus entstanden sind, dass neben dem Nutzer ein Dritter in den Besitz der Zugriffsdaten für die IAA-Plus (z.B. EORI-Nummer, elektronisches Zertifikat, PIN) gelangt ist.

Hinweise auf Links

Die Verweise (Links) auf externe Angebote werden durch die Generalzolldirektion ständig überprüft. Trotzdem kann es vorkommen, dass ein externes Angebot umzieht oder nicht mehr vorhanden oder funktionsfähig ist. In solchen Fällen wenden Sie sich bitte mit einem entsprechenden Hinweis an den Service Desk beim Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund). Die Inhalte und die Funktionsfähigkeit externer Angebote verantworten alleine die jeweiligen Anbieter.

Verfügbarkeit

Die Generalzolldirektion behält sich ausdrücklich vor, Teile der IAA-Plus oder das gesamte Angebot der IAA-Plus zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. Die Generalzolldirektion bemüht sich, hierzu mehrere Tage im Voraus eine Ankündigung auf ihrer Webseite zu geben.
Die Generalzolldirektion übernimmt keine Gewähr dafür, dass den Nutzern die IAA-Plus an bestimmten Zeiten zur Verfügung steht. Insbesondere übernimmt die Generalzolldirektion keine Gewähr im Falle von Störungen, Unterbrechungen oder einem etwaigen Ausfall der IAA-Plus. Die Generalzolldirektion ist darum bemüht, die Wartungsarbeiten am System auf einen möglichst geringen Zeitraum zu beschränken und im Voraus bekannt zu geben.

Nutzungsbedingungen

Die IAA-Plus stellt eine technische Hilfestellung dar, die von jedem Wirtschaftsbeteiligten für die elektronische Kommunikation mit dem von der deutschen Zollverwaltung eingesetzten IT-Verfahren ATLAS - Fachverfahren Ausfuhr genutzt werden kann. Voraussetzung für die Nutzung der IAA-Plus ist ein von der Steuerverwaltung unter ELSTER-Online vorab vergebenes und gültiges elektronisches Zertifikat sowie eine gültige EORI-Nummer.
Die IAA-Plus hat für die Rechtsanwendung keine präjudizierende Wirkung und begründet keinerlei Rechtsansprüche. Alle Angaben und Informationen sind aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich. Es gelten stets die aktuellen Fassungen der einschlägigen Rechtsvorschriften, wie sie im dafür vorgesehenen offiziellen Verkündungsorgan (in der Regel Amtsblatt der Europäischen Union, Bundesgesetzblatt oder Bundesanzeiger) veröffentlicht sind.
Die Nutzung der IAA-Plus für kommerzielle Fortbildungs- und Schulungsmaßnahmen ist nicht gestattet.
Die folgenden Tätigkeiten kann die Zollverwaltung nicht wahrnehmen:
Die Zollverwaltung kann keine rechtliche Beratung durch Rechtsanwälte und Steuerberater ersetzen oder die dienstlichen Entscheidungen anderer Fachbehörden beeinflussen. Alle Auskünfte können aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt werden und beziehen sich ausschließlich auf die in Deutschland geltenden Zollbestimmungen. Die Zollvorschriften anderer Länder liegen der deutschen Zollverwaltung leider nicht vor.

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