Bei einer vereinfachten Ausfuhranmeldung ist der Umfang der Anmeldung unvollständig . Die vereinfachte Ausfuhranmeldung muss bei der zuständigen Ausfuhrzollstelle abgegeben. Danach wird eine ergänzende Anmeldung (eAM) abgegeben.
In der „Ausfuhranmeldung - Kopfseite 2“ müssen Sie die Dienststelle angeben, bei der Sie die eAM (ergänzende Ausfuhranmeldung) abgeben wollen.
Die Statusmeldung zur Annahme ist bei einer vereinfachten Ausfuhranmeldung die „Statusmeldung (Status 131 - Anmeldung angenommen, ergänzende Anmeldung wird erwartet)“.
Anschließend geht wie gewohnt die Überlassung zur Ausfuhr ein (Status 501 – „Vorgang überlassen, ergänzende Anmeldung wird erwartet“). Da der Vorgang jedoch erst durch die Abgabe einer ergänzenden Ausfuhranmeldung komplettiert wird, müssen Sie nun über „Ausfuhrzollstelle“ die Formularaktion „ergänzende Anmeldung“ anwählen.
Hier geben Sie alle Daten ein und fahren danach über die Formularaktion „Position“ fort.
Nach der Signierung geht die Überlassungsmitteilung „Statusmeldung (Status 502 – „Vorgang überlassen, ergänzende/ersetzende oder vollständige Anmeldung liegt vor)“ ein.