Vom Startbildschirm aus wählen Sie aus dem Navigationsbereich „Ausfuhrzollstelle“
den Menüpunkt „… Normalverfahren, Vereinfachte Verfahren, einstufige Verfahren“ aus. Es wird Ihnen das Fenster „Informationen zur Ausfuhrzollstelle“ angezeigt.
Sie wählen die Formularaktion „Ausfuhranmeldung“ (am oberen linken Rand) an; es öffnet sich die „Kopfseite 1“ der Ausfuhranmeldung.
Hier wählen Sie die gewünschte Art der Ausfuhranmeldung und
die Art des Verfahrens aus. Über die Schaltfläche gelangen Sie anschließend in das Fenster
„Kopfseite 2“ der Ausfuhranmeldung.
Hier machen Sie weitere Angaben zum Ausfuhrvorgang. Anschließend wählen Sie die Formularaktion „Warenposition“ aus.
=> Wenn Sie auf der Kopfseite 1 der Anmeldung die
Variante „Ausfuhranmeldung zur Überführung in die zollrechtliche Passive
Veredelung“ gewählt haben, müssen Sie zusätzlich über die Schaltfläche
|
In dem Formular „Positionsseite“ erfassen Sie die Positionsdaten.
Speichern Sie Ihre Eingaben mit und kehren Sie auf den Formulartitel
„Ausfuhranmeldung“ zurück, indem Sie ihn im Verzeichnisbaum anwählen.
Signieren Sie nun den Vorgang über das -Symbol in der Navigationsleiste.
=> Bitte beachten Sie, dass die Ausfuhranmeldung nur
signiert werden kann, wenn Sie im Verzeichnisbaum den Formulartitel
„Ausfuhranmeldung“ angewählt haben. Nur hier wird das Nach Betätigen des Nach Übertragen der Vorgangsdaten kehren Sie in der Anwendung automatisch zur Formularansicht zurück.
Hinweis: Wenn Sie sich über Java Web Start angemeldet haben,
öffnet sich nach Betätigen des Nach Übertragen der Vorgangsdaten kehren Sie in der Anwendung automatisch zur Formularansicht zurück. |
Nun kehren Sie im Verzeichnisbaum zum Formulartitel „Ausfuhrzollstelle“ zurück. Hier können Sie die Antwortnachrichten Ihrer Ausfuhrzollstelle anfordern.
Bei korrekter Eingabe nimmt die Zollstelle Ihre Anmeldung entgegen und übermittelt Ihnen die „Statusmeldung (Status 110) (Anmeldung entgegengenommen).
Beim Erhalt einer Fehlernachricht ist es möglich die fehlerhafte Ausfuhranmeldung über die Schaltfläche „Erneut anlegen“ einmalig zu duplizieren, zu berichtigen und erneut zu signieren. Wird die duplizierte Nachricht versehentlich gelöscht, ist das einmalige Duplizieren der ursprünglichen Ausfuhranmeldung erneut möglich.
Nach Gestellung der Ware und Annahme der Ausfuhranmeldung erhalten Sie von der Ausfuhrzollstelle die „Statusmeldung (Status 132)“ (Anmeldung angenommen).
Nach der Annahme der Anmeldung erhalten Sie ggf. eine Kontrollmitteilung der Ausfuhrzollstelle, mit der eine Kontrolle für Ihren gesamten Vorgang angeordnet wird.
Nach der Annahme der Anmeldung und ggf. abgeschlossener Kontrolle durch die Ausfuhrzollstelle folgt die Überlassung mit der Statusmeldung „Überlassung zur Ausfuhr“.
Wenn Sie im Verzeichnisbaum „Überlassung zur Ausfuhr“
markiert haben, können Sie sich über das Symbol in der Navigationsleiste das Dokument
„Ausfuhrbegleitdokument.pdf“ anzeigen lassen, es ausdrucken und/oder speichern. Des
Weiteren steht Ihnen das Ausfuhrbegleitdokument als Anlage, ebenfalls im
PDF-Format, zur Verfügung.
=> Sollte sich eine XML-Datei, anstatt eines PDF-Dokuments als Anhang öffnen, befinden Sie sich im Verzeichnisbaum nicht in „Überlassung zur Ausfuhr“. |
Nach erfolgtem Ausgang an der Ausgangszollstelle wechselt der Vorgang in die Übersichtsliste „... deren Bearbeitung beendet ist“ im Navigationsbereich „Ausfuhrzollstelle“.
Durch Öffnen des Vorgangs und erneute Anforderung von
Antwortnachrichten erhalten Sie eine „Mitteilung zur Ausfuhranmeldung“ als
Nachricht über den Ausgang und können sich den Ausgangsvermerk über speichern bzw. ausdrucken.
Wenn Sie im Verzeichnisbaum „Mitteilung zur Ausfuhranmeldung“
markiert haben, können Sie sich über das Symbol in der Navigationsleiste das Dokument
„Ausgangsvermerk.pdf“ anzeigen lassen, es ausdrucken und/oder speichern. Des
Weiteren steht Ihnen der Ausgangsvermerk als Anlage, in PDF-Format, zur
Verfügung.
=> Sollte sich eine XML-Datei, anstatt eines PDF-Dokuments als Anhang öffnen, befinden Sie sich im Verzeichnisbaum nicht in „Mitteilung zur Ausfuhranmeldung“. |
Ist der Ausgang der Waren 90 Tage nach Überlassung nicht erfolgt oder ist keine Ausgangsbestätigung zu dem Ausfuhrvorgang vorgelegt worden, erhalten Sie die Meldung „Aufforderung zur Wiedervorlage“.
Die „Aufforderung zur Wiedervorlage“ dient der Nachforschung über den Verbleib der Waren eines im zweistufigen Verfahren überlassenen Ausfuhrvorgangs und/oder der Aufforderung des Teilnehmers zur Vorlage eines Alternativnachweises.
Dieser Anfrage können Sie nachkommen, indem Sie der
Ausfuhrzollstelle eine „Information zum Ausgang“ übermitteln. Für die
Übermittlung der „Art des Ausgangs“, die „Ausfuhrzollstelle“, die „Tatsächliche
Ausgangszollstelle“ oder dem „Alternativnachweis“ steht Ihnen die Schaltfläche
zur Verfügung. Mit Betätigen
der Schaltfläche wird Ihnen eine Werteliste angezeigt.
Die „Information zum Ausgang“ können Sie 70 Tage nach der Überlassung auch selbst (proaktiv) versenden.
Alternativ zu der „Information zum Ausgang“ kann als Antwort auf die Nachricht „Wiedervorlage zur Ausfuhr“ auch der „Antrag auf Ungültigkeit/Stornierung der Ausfuhr“ übermittelt werden.