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Nach dem geltenden Unionszollrecht (Art. 6 Abs. 1 UZK) besteht die Pflicht zur Abgabe elektronischer Ausfuhranmeldungen. Ausnahmen sind grundsätzlich nur dann zulässig, wenn die Systeme aufgrund technischer Fehler nicht zur Verfügung stehen. Die Pflicht gilt unabhängig von der für die Ausfuhr von Waren aus dem Zollgebiet der Union gewählten Verkehrsart (Straßen-, Luft-, See-, Post- und Bahnverkehr) und gilt auch für die Ausfuhr von Marktordnungswaren und bei der Ausfuhr von verbrauchsteuerpflichtigen Waren unter Steueraussetzung.

 

Die IAA-Plus wurde als kostenneutrale Softwarelösung insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen entwickelt, um die rechtlichen Vorgaben eigenständig gegenüber der Zollbehörde erfüllen zu können.

Die IAA-Plus kann von allen Wirtschaftsbeteiligten in der Rolle des zollrechtlichen Ausführers/Anmelders, auch im Rahmen der indirekten Vertretung, oder des Teilnehmers am Ausgang genutzt werden.

 

=> Bitte beachten Sie, dass das direkte Vertretungsverhältnis vom Anwendungsbereich der IAA-Plus ausgeschlossen ist, wenn der Vertreter kein Subunternehmer ist.

 

Bitte haben Sie Verständnis, dass diese Anwendung keine zollberatende Hilfe anbietet und nur als Instrument zur Erfüllung behördlicher Pflichten verstanden werden muss. Der modulare Aufbau der IAA-Plus ermöglicht einen transparenten Überblick über die Abwicklung des zollrechtlichen Ausfuhrverfahrens, vermittelt aber keine rechtlichen Kenntnisse und Anforderungen.

Für die Nutzung der IAA-Plus wird auf weitere hilfreiche Referenzdokumente und Rechtstexte verwiesen. Die wesentlichen Dokumente sind im nachstehenden Kapitel zusammengefasst.