Ausfuhrzollstelle

 

Innerhalb des Navigationsbereiches „Ausfuhrzollstelle“ können Sie als Ausführer/Anmelder (auch als indirekter Vertreter des Ausführers)

      Ausfuhranmeldungen zum einstufigen Verfahren

      Ausfuhranmeldungen zum zweistufigen Normalverfahren,

      Anmeldungen zur Überführung in die zollrechtliche und wirtschaftliche passive Veredelung,

      Nachträgliche/rückwirkende Ausfuhranmeldungen und

      Monatliche Sammelanmeldungen

erstellen. Es besteht die Möglichkeit vereinfachte Ausfuhranmeldungen und Standard-Ausfuhranmeldungen zu erstellen. Auch die Vereinfachten Verfahren SDE-Ausfuhr, SDE-PV und EIR-Ausfuhr sowie Verfahren unter Verwendung einer Bewilligung CCL-Ausfuhr und CCL-PV können angemeldet werden.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit eine Anmeldung mit einem Antrag auf Gestellung außerhalb des Amtsplatzes zu verbinden.

 

Die jeweilige Art der Ausfuhranmeldung hängt von dem gewählten Menüeintrag zur Ausfuhranmeldung ab.

 

Beispiel:
Wählen Sie z.B. „Ausfuhranmeldung“, ergeben sich für Sie 10 verschiedene Möglichkeiten bei der Wahl der Art der Ausfuhranmeldung (z.B. Code 00000100: Standard-Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren).

Wählen Sie hingegen „Ausfuhranmeldungen zur Überführung in die zollrechtliche passive Veredelung“, haben Sie 12 Wahlmöglichkeiten bei der Art der Ausfuhranmeldung (z.B. Code 00110100: Standard-Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren unter Verwendung einer Bewilligung OPO-PV).

 

=> Bitte beachten Sie, dass der Menüeintrag „Normalverfahren, Vereinfachte Verfahren, einstufige Verfahren“ auf der Startseite der IAA-Plus den Ausgangspunkt für jede anzumeldende Art der Ausfuhranmeldung bildet.

 

Erstellte und in Bearbeitung befindliche Ausfuhranmeldungen oder erledigte Ausfuhrvorgänge werden in einem „Datenbrowser“ zu Ihrer Einsichtnahme und gegebenenfalls weiteren Bearbeitung hinterlegt und zunächst dauerhaft gespeichert. Zudem werden Ihnen im „Datenbrowser“ die von der Ausfuhrzollstelle eingegangenen Antwortnachrichten und/oder zusätzliche Entscheidungen der Ausfuhrzollstelle (z.B. Anordnung einer Kontrollmaßnahme) als neue Meldung angezeigt. Diese enthalten gegebenenfalls auch ein PDF-Dokument mit dem Ausfuhrbegleitdokument oder mit dem Ausgangsvermerk für Umsatzsteuerzwecke als Downloaddatei oder eine Anfrage über den tatsächlichen Ausgang der Warensendung aus dem Zollgebiet der Union (Nachforschungsersuchen).