Erklärung zur Barrierefreiheit


Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 12a BGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Feedback und Kontaktangaben
Schlichtungsverfahren
Inhalt in Gebärdensprache und leichter Sprache

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absatz 1 bis 4 und § 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die auf Grundlage von § 12d Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) erlassen wurden.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen ist geplant und findet zu einem späteren Zeitpunkt statt. Es ist davon auszugehen, dass die Website mit den zuvor genannten Anforderungen nicht vereinbar ist. Inhalte dieser Erklärung zur Barrierefreiheit sind daher eventuell nicht zutreffend.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei (Unvereinbarkeit mit BITV 2.0):

Wahrnehmbarkeit

Bedienbarkeit

Verständlichkeit

Robustheit

PDF-Dokumente

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23.09.2020 erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
Service Desk Zoll
Telefon: 0800 8007-5452
(Montag bis Freitag 07:00 - 18:00 Uhr, außer an gesetzlichen Feiertagen)
Fax: +49 22899 680-187584
E-Mail: servicedesk@zoll.bund.de

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Gleiche gilt für Verbände von Menschen mit Behinderungen, denen nach den Voraussetzungen des § 15 Absatz 3 BGG eine Anerkennung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erteilt worden ist.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Inhalt in Gebärdensprache und leichter Sprache

Die wesentlichen Inhalte der Barrierefreiheitserklärung können Sie auch in Gebärdensprache oder leichter Sprache ansehen.
Hier finden Sie die Barrierefreiheitserklärung in:
Gebärdensprache

leichter Sprache